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Fachspezifische Informationen befinden sich ausschließlich in geschützten Bereichen der Webseite. Sie dürfen laut §11 des Heilmittelwerbegesetzes nur Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Fachkreise im Sinne des Gesetzes sind:
- Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes
- Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen
- sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder in Ausübung ihres Berufes anwenden
Darunter fallen z.B.:
- Ärzte jeder Fachrichtung
- Heilpraktiker (auch Anwärter)
- Physiotherapeuten
- Gesundheitsberater
- Apotheker
- Gewerbetreibende im medizinischen Sektor
- usw.
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